"Haben Sie Fragen zu Ihrem Heil- und Kostenplan, Ihrer Rechnung oder benötigen Sie Hilfe bei Erstattungsfragen Ihres Kostenträgers? Ich unterstütze Sie gern und bin in den Zeiten von 8 bis 13 Uhr unter der Praxisnummer 0221/2576067 für Sie da."
Martina Kähne (zahnmedizinische Fachangestellte und Expertin für das zahnärztliche Rechnungs- und Versicherungswesen)
Steht eine umfangreiche Behandlung an, erstellen wir im Vorfeld eine verbindliche Heil- und Kostenplanung.
Da häufig mehrere Behandlungswege in Frage kommen, erfolgt die Planung oft auch für einen alternativen Behandlungsweg.
Sie entscheiden sich in aller Ruhe.
Die ausgewählte Behandlungsplanung ist dann Grundlage für die Zusage von Kostenübernahmen, bei der Krankenversicherungen oder weiteren Kostenträgern (z. B. Beihilfe bei Beamten, Zusatzversicherungen). Um die Höhe eines möglichen Eigenanteil an den Kosten der Behandlung zu bestimmen, ist die Prüfung und Bestätigung durch die Krankenversicherung notwendig. Bei gesetzlich versicherten Patienten ist das Bonusheft (Bestätigung für regelmäßige Kontrolluntersuchung) von großer Bedeutung.
Bei umfangreichen Behandlungen, wie zum Beispiel der Versorgung mit Zahnersatz, werden oft nicht alle Kosten von dem Versicherungsschutz abgedeckt. Wir ermöglichen Ihnen eine Aufteilung des Eigenanteil in Raten. Dies ist in einem bestimmten zeitlichen Rahmen kostenfrei.
So können Sie mögliche Versorgungslücken bei hochwertigen Zahnbehandlungen schon im Vorfeld schließen. Mehr Informationen zum Thema Zahnzusatzversicherungen finden Sie Online unter www.zusatzversicherung.net.
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18.01.2012 - In der Zeit vom 23.01.2012 bis 03.02.2012 ist unsere Zahnarztpraxis geschlossen.
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